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Antrag zur Einführung der Trauung für gleichgeschlechtliche Paare

Antrag an die Synode vom 21. Juni 2023: „Trauung gleichgeschlechtlich liebender Ehepaare“
Bei der Einführung des Homo-Segnungsgottesdienstes wurde damit argumentiert, dass man ja keinen Traugottesdienst einführe und es eine klare Unterscheidung dazu gebe. Dieses Argument war schon immer sachlich falsch, weil die Trauung nichts anderes als ein Segnungsgottesdienst ist. Wenige Jahre später lassen die Befürworter jenes Argument fallen und streben die Gleichstellung auch in der offiziellen Bezeichnung an. Unsere Antwort auf diesen Antrag lautet: „Was Gott nicht segnet, kann die Kirche nicht segnen.“ (Theo Sorg)
Bemerkenswert an dem Antrag ist die Passage: „Der Oberkirchenrat hat die Gleichstellung von verheirateten homosexuellen und heterosexuellen Pfarrerinnen und Pfarrern beschlossen. Standesamtlich verheiratete gleichgeschlechtliche Pfarrpersonen leben nun gleichberechtigt im Pfarrhaus.“ Es ist nicht lange her, dass in der Synode sehr betont die Maxime vertreten wurde, dass genau dies im Grundsatz nicht möglich sei. Wenige Jahre später geht man über diese Richtlinie einfach hinweg. Wann wurde der demonstrative Zerbruch der Eheordnung Gottes durch die ordinierten Diener Gottes offen in der Pfarrerschaft und mit den Gemeinden diskutiert?
Kommentare zu diesem Antrag nehmen wir gerne entgegen.
Pfr. Tobias Eißler, Ostfildern-Ruit Im Oktober 2023