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Was darf eine Bibel?

Vortrag von Dr. Clemens Hägele zum Nachhören:

 

Korntal. Vor rund 90 Zuhörerinnen und Zuhörern referierte Clemens Hägele am Samstag, 24. September im Großen Saal der Evangelischen Brüdergemeinde zum Thema „Was darf eine Bibel? Zur Zuständigkeit der Bibel bei Lehr- und Lebensfragen“. Clemens Hägele ist seit Herbst neuer Rektor des Albrecht-Bengel-Hauses in Tübingen. Der Streit um die Bibel und das Bibelverständnis gehöre zum „Evergreen“ der Theologie, so Hägele. Er wolle den Streit nicht anheizen, sondern zur sachlichen Debatte beitragen.

Gesetz und Evangelium sind unverzichtbare Bestandteile der Heiligen Schrift

Hägele legte einen besonderen Schwerpunkt auf die Frage, inwiefern der Bezug auf „Christus als Mitte der Schrift“ die Bedeutung anderer Bibelstelle relativiere. Dies führte er unter anderem an Luthers Bemerkung über den Jakobusbrief auf, den Luther als „stroherne Epistel“ bezeichnete, weil er nicht „Christum treibe“. Hägele unterstrich, dass Luther diese Wendung nicht verwendete, um eine Stelle auf ihre Christusgemäßheit hin zu überprüfen. Vielmehr habe er an dem Schreiben des Apostels kritisiert, dass dieser ausgerechnet als Apostel wenig von Christus, seinem Sterben und seiner Auferstehung bezeuge, dafür aber das Gesetz scharf hervorstelle. Für Luther sei diese Funktion der Heiligen Schrift jedoch genauso unverzichtbar wie das Evangelium. Anhand von 2. Korinther 3,6 („Der Buchstabe tötet, der Geist macht lebendig.“) hielt Hägele fest: „Auch der tötende Buchstabe hat ein Amt, das für Paulus herrlich ist.“

„Wenn die Rechtfertigung des Gottlosen nicht mehr wortwörtlich verstanden wird, haben wir ein Problem.“ 
Ebenso wandte sich Hägele gegen den vielfach vorgebrachten Vorwurf, die Bibel dürfe nicht wörtlich verstanden werden. Die Suche nach der wörtlichen, ursprünglichen Bedeutung gehöre zu den wesentlichen Voraussetzungen für das Bibelverständnis: „Wenn etwa die Rechtfertigung des Gottlosen nicht mehr wortwörtlich verstanden wird, haben wir ein Problem.“ Umgekehrt gebe es sehr wohl Gesetze und Ordnungen, die bereits innerbiblisch nur auf eine bestimmte Situation oder einen Kontext hin gegeben worden seien. Das jüdische Zeremonialgesetz habe für Christen keine Gültigkeit mehr, dagegen habe Jesus die Zehn Gebote ausdrücklich bestätigt.

Balance finden zwischen Zuspruch und Anspruch des Evangeliums

Hägele forderte dazu auf, sich an Jesus Christus zu orientieren, der eine voraussetzungslose Barmherzigkeit verbunden habe mit dem Ruf zur Umkehr. Auch Paulus erinnere daran: Das neue Leben will gelebt werden. Hägele stellte dabei die These auf: „Vielleicht sind wir nicht mehr gewohnt, in Jesus neben seiner Barmherzigkeit und seinem Ruf in das Reich Gottes auch seinen Ruf zur Umkehr in ein neues Leben zu hören, das dem Reich Gottes entspricht.“

Der Vortrag wurde von der Pfarrervereinigung Confessio, der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal und der ChristusBewegung Lebendige Gemeinde veranstaltet und ist im Netz nachzuhören.

Im Anschluss an die Veranstaltung verlas der Vorsitzende von Confessio e.V., Pfarrer Dr. Tobias Eißler, eine Erklärung des Vorstands zu den 17 sogenannten „Regenbogengemeinden“ vor, die sich bereit erklärt hatten, die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Ihren Gemeinden zu erlauben. Darin heißt es: „Wir, der Vorstand der Pfarrerarbeitsgemeinschaft Confessio e.V., möchten unser Befremden ausdrücken über diese neue Strategie, eine Position im Widerspruch zu Bibel, Bekenntnis und Kirchenordnung zu etablieren. Wir sprechen uns gegen eine derartige Vereinnahmung von Kirchengemeinden aus, die dazu berufen sind, die Einheit im apostolischen Glauben zu bewahren (Eph 4,3-6). So werden Gemeindeglieder, die von der falschen Mehrheitsentscheidung abweichen, nicht ernst genommen.“ In der württembergischen Landeskirche ist die Segnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen ausdrücklich verboten.

Vortrag von Dr. Clemens Hägele zum Download (mp3)


Stellungnahme des Vorstands von Confessio e.V.