„Was gilt in der EKIBA zum Thema ̧Gender Diversityʻ?“ Darüber klärt die landeskirchliche Beauftragte für Gleichstellung und Diversity im Badischen Pfarrvereinsblatt auf (Ausgabe 8-9/2021, S. 391f). Den Pfarrern und Gemeindeleitungen der badischen Landeskirche wird „Diskriminierung“ untersagt. Darunter wird z.B. auch die Ablehnung von gleichgeschlechtlichen Trauungen in der Ortskirche verstanden. Dazu hat der Vorstand der Bekenntnisbewegung „Kein anderes Evangelium“ einen notwendigen Widerspruch veröffentlicht.
Maulkorb für badische Pfarrer und Gemeinden? Ein notwendiger Widerspruch
- von confessio