Der § 217 StGB vermittelt die Vorstellung, dass es ein Recht auf Selbsttötung gibt. Für Angehörige ist die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei. Das könnte den Druck auf Angehörige erhöhen, Beihilfe zum Suizid zu gewähren und den Druck auf kranke und pflegebedürftige Menschen, den Suizid als Ausweg aus ihrer schweren Situation zu wählen. Eine kritische Beurteilung des neuen § 217 StGB von Prof. Ulrich Eibach, Bonn.
Gibt es ein Recht auf Selbsttötung und Beihilfe zur Selbsttötung? – Der neue § 217 des Strafgesetzbuches (StGB)
- von confessio